Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen nach G 607
Als Inhaber eines gewerblichen Fahrzeuges, dass mit einer Flüssiggasanlage versehen ist, sind die Vorschriften über Wartung und Instandhaltung der Flüssiggasanlage bekannt. Ob Arbeitsschutz oder die Vorschrift zur Verwendung von Flüssiggas der Berufsgenossenschaft. Die Überprüfung eines Sachkundigen gemäß geltenden Vorgaben sind unabdingbar.
Was vielen aber nicht bewusst zu sein scheint ist, dass die Flüssiggasanlage vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur und nach jedem Austausch eines Ersatzteiles durch einen nachweisbaren befähigten Experten überprüft werden muss. Nach jeder Prüfung oder Wartung wird in Ihrem Prüfbericht ein Nachweis über die erfolgreich erbrachte Wartung eingetragen.
Der PAFF Meisterbetrieb ist nach G 607-Sachkunde berechtigt, als Experte Wartungen an Flüssiggasanlagen an gewerblichen Fahrzeugen vorzunehmen.